Rechtsanwalt: Rutscht ein Brief zwischen Schreibtisch und Wand...

15-DEC-09

Nur eigenes Verschulden eines Rechtsanwalts, nicht aber solches des "ordnungsgemäß ausgesuchten, instruierten und überwachten Büropersonals" muss sich ein Mandant anrechnen lassen, wenn es darum geht, ob ein Brief noch rechtzeitig beim Gericht eingegangen ist oder nicht. Ein solches Verschulden liegt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs aber nicht vor, wenn ein Briefumschlag beim Zusammentragen und Sortieren der eingegangenen Post in eine "nicht sofort einsehbare Spalte zwischen Schreibtisch und Wand rutscht". Dies gehöre zu den Umständen, die nie mit hundertprozentiger Sicherheit zu vermeiden seien. Ein schuldhaftes Verhalten des Anwalts, "insbesondere eine unzulängliche Büroorganisation" sei darin nicht zu erblicken. (Dem Anwalt wurde Wiedereinsetzung in den Vorigen Stand = Fristverlängerung gewährt.) (AZ: VIII R 81/05)